statistik-de.de Amtliche Zahlen, unabhängig aufbereitet
Rechtliches

Datenschutz

Welche Daten erhoben werden und warum

Was diese Anwendung heute erhebt

Ohne Anmeldung und ohne Einwilligung: nichts. Wer diese Seiten liest, ohne ein Konto zu nutzen und ohne in die Reichweitenmessung einzuwilligen, bekommt kein Cookie gesetzt und wird nicht gezählt. Bis zum 28. August 2026 wurde hier ein Sitzungscookie gesetzt, um Guthaben ohne Konto zuordnen zu können; da ein Kauf seither ein Konto voraussetzt, entfällt es ersatzlos.

Wer sich anmeldet, erhält zusätzlich ein zweites, ebenso technisch notwendiges Cookie, das sechs Monate gilt und ein Konto mit dieser E-Mail-Adresse verknüpft. Gespeichert werden die Adresse, der Guthabenstand und die Liste der Freischaltungen, jeweils mit dem Zeitpunkt der Anlage und des letzten Zugriffs. Die Anmeldung läuft über einen Zugangslink, der einmal gilt und nach zwanzig Minuten verfällt, oder über ein selbst vergebenes Passwort. Das Passwort selbst wird nicht gespeichert, sondern nur ein daraus berechneter Prüfwert (scrypt mit eigenem Zufallswert je Konto), aus dem es sich nicht zurückrechnen lässt.

Fragen an „Statistik antwortet"

Wer eine Frage an die Auswertungsfunktion stellt, erzeugt zwei Einträge. Der erste ist die Auswertung selbst: Frage, Antwort, Fundstellen, Preis und Zeitpunkt, verknüpft mit dem Konto. Sie wird gespeichert, damit die bezahlte Antwort im Konto wiederauffindbar bleibt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung.

Der zweite ist ein Protokolleintrag über die Frage selbst: Zeitpunkt, Wortlaut und ob sie beantwortet werden konnte. Er dient ausschließlich dem Ausbau des Datenbestands. Wir sehen daran, welche Fragen unsere Daten heute nicht beantworten, und bauen die fehlenden Reihen nach. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Verbesserung des Angebots nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung. Wer nicht angemeldet ist, erzeugt einen Eintrag ohne jede Kennung. An ihm ist nichts einer Person zuzuordnen. Dieses Protokoll wird nach 90 Tagen gelöscht, und zwar aus der Datei, nicht nur aus der Anzeige.

In der internen Verwaltung sieht der Anbieter zu einem Konto den Guthabenstand, die Käufe, den Verlauf der Buchungen und die gestellten Fragen mit ihrem Zeitpunkt. Er kann von dort aus auch eine gespeicherte Auswertung öffnen, also dieselbe Antwort lesen, die Sie erhalten haben. Das ist nötig, um eine Beschwerde über eine Antwort bearbeiten zu können, ohne sich Zugang zu Ihrem Konto zu verschaffen. Zugriff hat allein der Anbieter, niemand sonst. Auswertungen und Fragen werden mit dem Konto gelöscht; unabhängig davon verfällt das Frageprotokoll nach 90 Tagen. Rechnungen bleiben davon unberührt, sie unterliegen den steuerlichen Aufbewahrungsfristen.

Reichweitenmessung mit Google Analytics, nur nach Einwilligung

Diese Seiten nutzen Google Analytics 4, einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Er wird erst geladen, nachdem Sie über das Banner eingewilligt haben. Vorher geht keine Anfrage an Google hinaus, und es wird kein Cookie gesetzt. Willigen Sie ein, setzt Google Cookies und verarbeitet Ihre IP-Adresse sowie Angaben zu Gerät, Herkunftsseite und aufgerufenen Seiten; Google kann diese Daten auch in die USA übermitteln. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung und § 25 Absatz 1 TDDDG; die Übermittlung in die USA stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework, dem Google unterliegt.

Seit dem 3. Oktober 2026 gehen mit Ihrer Einwilligung außerdem drei Ereignisse an Google Analytics: dass eine Aufladung begonnen wurde, dass sie bezahlt wurde, und dass ein Dossier oder Datenpaket freigeschaltet wurde. Übertragen werden der Betrag und die Adresse des Angebots, nicht Ihr Konto, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Rechnungsdaten. Der Zweck ist zu sehen, über welche Seiten Käufe zustande kommen.

Ihre Wahl speichert ein eigenes, technisch notwendiges Cookie (cc_cookie, Laufzeit ein Jahr); es enthält nur die Auswahl selbst, keine Kennung und keine Messwerte. Widerrufen können Sie jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile. Wer ablehnt oder das Banner nicht beantwortet, wird nicht gemessen.

Darüber hinaus: keine Werbenetzwerke, keine Einbettung fremder Videos oder Karten.

Keine Verbindung zu Dritten beim Aufrufen

Die Schriften liegen auf demselben Server wie die Seite. Sie stehen unter der SIL Open Font License und dürfen mitgeliefert werden. Damit geht beim Aufrufen keine IP-Adresse an einen Dritten, und die Frage nach der Rechtsgrundlage dafür stellt sich nicht.

Der Grund für diesen Absatz: Bis vor kurzem wurden sie von den Servern von Google geladen. Gerichte haben entschieden, dass das ohne Einwilligung nicht zulässig ist. Der Hinweis bleibt stehen, weil eine Datenschutzerklärung auch dokumentieren soll, was sich geändert hat.

Newsletter und Presseverteiler

Wer sich anmeldet, gibt eine Adresse an und kreuzt an, dass er die Nachrichten will. Gespeichert werden die Adresse, ein freiwilliger Name, bei der Presse zusätzlich die Redaktion, die gewählten Themenbereiche und vier weitere Angaben: der Zeitpunkt der Anmeldung, der Zeitpunkt der Bestätigung und zu beiden die IP-Adresse, von der sie kam.

Die letzten vier sind kein Beiwerk und keine Neugier. Sie sind der Beleg dafür, dass die Anmeldung stattgefunden hat. Wer bestreitet, sich angemeldet zu haben, hat ohne diesen Beleg recht, und ohne ihn dürfte hier niemand eine Mail verschicken. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung.

Ohne Bestätigung über den Link in der ersten Mail verfällt die Vormerkung. Die Abmeldung wirkt ohne Rückfrage und löscht den Eintrag, statt ihn stillzulegen. Keine Öffnungsmessung, keine Zählpixel, keine Weitergabe an Dritte außer an die Dienstleister, die Speicherung und Versand übernehmen, siehe dazu den folgenden Abschnitt.

Nachlass für Studierende

Wer den Nachlass für Studierende nutzt, gibt die E-Mail-Adresse an, die er von seiner Hochschule hat. Sie wird am Konto gespeichert, zusammen mit dem Zeitpunkt der Anforderung und der Bestätigung, dem Ende der Geltung und einem Code, unter dem die Bestätigung bei Rückfragen zu finden ist. An die Hochschuladresse gehen zwei Mails: der Link zum Bestätigen und, kurz vor Ablauf der zwölf Monate, der Link zum Verlängern. Der Versand läuft wie bei allen Mails des Portals über Brevo. Die Hochschule erfährt davon nichts.

Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Ohne diese Angaben lässt sich der Nachlass nicht gewähren. Sie werden gelöscht, sobald das Konto gelöscht wird.

Zahlungsabwicklung über Stripe

Der Bezahlvorgang für Guthaben läuft über Stripe Payments Europe, Limited, mit Sitz in Irland. Beim Aufladen werden Sie auf eine von Stripe betriebene Seite weitergeleitet; dort eingegebene Zahlungsdaten erhalten wir zu keinem Zeitpunkt. Stripe übermittelt uns nach Abschluss der Zahlung den bezahlten Betrag, den Zeitpunkt und eine technische Vorgangskennung, verknüpft mit Ihrem Konto. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Kaufvertrags nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung. Rechnungsdaten unterliegen zusätzlich den steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Mit Stripe besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise, soweit Stripe als eigener Verantwortlicher handelt, eine Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln.

Für Newsletter, Presseverteiler und Konten arbeiten zwei Dienstleister in unserem Auftrag, beide seit dem 3. September 2026. Supabase speichert Anmeldedaten, Konten, Guthabenstände und Freischaltungen in einer Datenbank mit Serverstandort in der Europäischen Union. Brevo, ein Versanddienst mit Sitz in Frankreich, verschickt die Bestätigungsmails, die Ausgaben von Newsletter und Presseverteiler und die Mails mit dem Anmeldelink zum Konto. Mit beiden besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung.

Beschwerderecht

Wer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, kann sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig für diesen Anbieter ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Rechte der Betroffenen

Jeder, dessen Daten hier verarbeitet werden, hat das Recht auf Auskunft über diese Daten, auf ihre Berichtigung, auf ihre Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Übertragbarkeit der Daten in einem gängigen Format und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, jeweils nach Artikel 15 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung. Eine formlose Nachricht an info@sigmacommunication.de genügt.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Betrieb der Anwendung. Sie wird fortgeschrieben, sobald sich daran etwas ändert; zuletzt am 3. Oktober 2026 im Absatz über Google Analytics, das seitdem auch Käufe als Ereignis erhält, und im neuen Abschnitt über den Nachlass für Studierende. Eine vollständige anwaltliche Prüfung steht aus und wird hier vermerkt, sobald sie vorliegt.