statistik-de.de Amtliche Zahlen, unabhängig aufbereitet
Transparenz

KI-Transparenz

Wie hier Künstliche Intelligenz arbeitet und wer dafür einsteht

Auf der Seite zu den Geburten steht eine Zahl, und darunter steht ein Absatz, der sie einordnet. Die Zahl ist abgerufen, nicht formuliert: Sie stammt aus der Datenbank des Statistischen Bundesamtes und trägt ihre Tabellennummer und ihren Datenstand neben sich. Der Absatz darunter ist geschrieben worden, und den ersten Entwurf hat ein Sprachmodell verfasst. Wer die Seite liest, sieht dem Text nicht an, wo das eine aufhört und das andere anfängt. Deshalb steht diese Seite hier.

Seit dem 2. August 2026 ist die Auskunft Pflicht

Die Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Verordnung der Europäischen Union, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt seither in Stufen. Die Transparenzpflichten ihres Artikels 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar, und sie verlangen zweierlei. Wer ein KI-System betreibt, das unmittelbar mit Menschen spricht, muss die Person darüber unterrichten, außer es liegt ohnehin auf der Hand. Und wer künstlich erzeugten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu unterrichten, muss offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt ist. Amtliche Statistik ist eine solche Angelegenheit; darüber muss man nicht streiten.

Es gibt eine Ausnahme, und sie wird nicht genutzt

Artikel 50 Absatz 4 kennt eine Ausnahme, und sie ist so formuliert, als hätte jemand an genau diesen Fall gedacht: Die Offenlegungspflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Die redaktionelle Verantwortung steht seit dem ersten Tag im Impressum, nach § 18 Absatz 2 des Medienstaatsvertrags. Die Kontrolle sieht so aus: Ich prüfe die Qualität der Texte regelmäßig und tagesaktuell, und das System kontrolliert sich zusätzlich selbst, mit Agenten und Prüfprogrammen, die den Bestand nachzählen und melden, was nicht stimmt. Nicht jeden Text habe ich gelesen, bevor er erscheint. Ob das für die Ausnahme genügt, lasse ich offen, denn ich berufe mich nicht auf sie.

Diese Seite gibt es aus einem Grund, der mit Jura wenig zu tun hat. Der Name statistik-de.de folgt demselben Muster wie die Adressen der amtlichen Landesämter, und wer über eine Suchmaschine hereinkommt, hält das hier leicht für eine Behörde. Ein Portal, das mit diesem Missverständnis lebt, kann es sich nicht leisten, eine Auskunft zurückzuhalten, nur weil ein Ausnahmetatbestand sie erlaubt. Wer die Ausnahme zieht, erklärt sie später; wer sie liegen lässt, nicht.

Wer die Ausnahme zieht, erklärt sie später; wer sie liegen lässt, nicht.

Betreiber, nicht Anbieter: wer wofür einsteht

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen, und an dieser Unterscheidung hängt, wen welche Pflicht trifft. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer es unter eigener Verantwortung einsetzt. Dieses Portal ist Betreiber. Die Modelle stammen von Anthropic, laufen nicht auf unserem Server und werden über eine Schnittstelle angesprochen; welche Daten dabei hinausgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Was ein Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck zu leisten hat, gilt seit dem 2. August 2025 und trifft Anthropic, nicht uns. Dazu gehört auch die maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2. Was Sie hier lesen, ist die menschenlesbare Hälfte, und die schuldet der Betreiber. Ebenfalls ihn trifft die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4, die schon seit dem 2. Februar 2025 gilt und bei einem Ein-Personen-Betrieb keine Schulungsabteilung meint, sondern schlicht: verstehen, was das Werkzeug tut.

Kein Hochrisiko, und das ist keine Entwarnung

Anhang III der Verordnung zählt auf, was als hochriskant gilt: biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Zugang zu Bildung und Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, Migration, Justiz. Ein Portal, das amtliche Zahlen aufbereitet, steht dort nicht und fällt auch unter keine der verbotenen Praktiken des Artikels 5. Übrig bleibt die Transparenzpflicht.

Das ist die rechtliche Antwort, und sie ist die kleinere. Eine falsche Zahl in einem Statistikportal wandert in eine Hausarbeit, in einen Vermerk, in einen Antrag; sie wird zitiert und dann weiterzitiert, und irgendwann steht sie in einer Debatte, in der niemand mehr nachsieht, woher sie kam. Keine Risikoklasse bildet das ab. Die Prüfungen, die dieses Portal fährt, folgen deshalb nicht dem Gesetz, sondern diesem Weg der Zahl.

Die Zahlen kommen nicht aus dem Modell

Kein Sprachmodell erzeugt hier eine Zahl der amtlichen Statistik. Die Werte werden an der Quelle abgerufen, beim Statistischen Bundesamt über GENESIS-Online, beim Bundeskriminalamt, beim Kraftfahrt-Bundesamt und beim Robert Koch-Institut über deren Veröffentlichungen. Sie tragen Fundstelle, Größe und Datenstand und liegen als Datei vor, bevor irgendein Modell sie sieht. Das Modell bekommt sie als Material und darf keine anderen nennen. Was es beisteuert, ist der Satz um die Zahl herum: die Einordnung, der Zusammenhang, der Hinweis auf einen Bruch in der Reihe.

Zwei Modelle, die einander nicht kennen

Für die Texte des Portals arbeiten zwei verschiedene Modelle nacheinander, und das zweite weiß nicht, wie das erste zu seinem Ergebnis gekommen ist. Claude Sonnet schreibt den Entwurf. Claude Opus prüft ihn anschließend gegen dieselben Daten: erfundene Zahlen, Zahlen aus einem anderen Zeitraum als behauptet, Deutungen, die weiter reichen als ihr Beleg. Zu jedem Verstoß liefert die Prüfung einen Korrekturvorschlag, und ein dritter Durchgang setzt genau diese Vorschläge ein, sonst nichts.

Fällt eines der Modelle aus, gibt es bewusst keinen Rückfall auf ein schwächeres. Wer prüfen lässt, soll wissen, dass geprüft wurde, statt zu vermuten, dass irgendetwas geantwortet hat.

Was sich ausrechnen lässt, prüft kein Modell

Ein Prüfmodell ist ein Leser, kein Rechner. Die zweite Absicherung liegt deshalb außerhalb der Sprachmodelle. Ein eigenes Werkzeug hält dreizehn Prüfungen über den gesamten Bestand: ob eine Wertereihe doppelte Jahre trägt, ob die Summe einer Rangfolge zum Bezugswert desselben Jahres passt, ob zwölf Monatswerte den Jahreswert ergeben, ob jede Zahl im Fließtext überhaupt im Zahlenraum ihrer eigenen Daten vorkommt, ob die Behauptung „seit Beginn dieser Reihe“ das richtige Jahr nennt.

Dieselbe Trennung gilt für Fundstellen. Jede Adresse, die in einer Antwort steht, wird gegen die Liste der Adressen gehalten, die die Suche tatsächlich zurückgegeben hat, und danach abgerufen. Kein Modell entscheidet darüber, und der Grund ist einfach: Ein Modell, das eine Fundstelle erfunden hat, hält dieselbe Fundstelle für echt.

Die Fragefunktion sagt, was sie ist

Statistik antwortet ist das einzige Werkzeug hier, das unmittelbar mit einem Menschen spricht, und es sagt das auf seiner eigenen Seite, wie Artikel 50 Absatz 1 es verlangt. Die Antwort entsteht in mehreren Schritten. Eine Vorprüfung sieht sich zuerst die Frage an: Wer fragt, warum X zu Y führt, unterstellt, dass X zu Y führt, und wer das geradeheraus beantwortet, hat die Unterstellung bestätigt, auch wenn jede einzelne Zahl stimmt. Solche Fragen werden mit Begründung zurückgewiesen, bevor irgendetwas gerechnet oder abgebucht wird. Danach wählt ein günstiges Modell die passenden Reihen aus dem Bestand, ein zweites schreibt, der Code prüft die Fundstellen, ein drittes prüft die Aussagen, und es gibt genau eine Runde Nachbesserung. Wer zweimal nachbessert, redet die Antwort schön.

Was danach nicht hält, wird nicht ausgeliefert. Die Prüfung unterscheidet dabei zwei Klassen. Eine erfundene oder falsch zugeordnete Zahl verhindert die Antwort. Eine Deutung, die weiter reicht als ihr Beleg, wird zur Fußnote unter der Antwort, damit der Leser sie sieht, statt sie zu verlieren.

Wie ein Text erscheint, und wer ihn kontrolliert

Texte entstehen in meinem Auftrag und nach festen Regeln, mit einem Sprachmodell als Schreibwerkzeug. Bevor einer erscheint, prüft Code, was sich prüfen lässt: ob jede Zahl in den Daten steht, ob keine öfter vorkommt, als die Regel erlaubt, ob die Vorgaben der Textsorte eingehalten sind. Ich kontrolliere die Qualität regelmäßig und tagesaktuell und lese nach, was neu ist; was ich dabei finde, wird berichtigt.

Dazu kontrolliert sich das System selbst. Ein Agent sieht mehrmals am Tag bei den Ämtern nach, ob neue Zahlen vorliegen, und meldet, was er findet. Ein Wächter zählt nach jedem Lauf den Bestand nach und meldet jede Abweichung. Eine Datenprüfung läuft täglich über alle Reihen und Dossiers.

Für nachgezogene Zahlen gilt seit dem 25. September 2026 eine eigene Regel. Berichtigt ein Amt einen Wert oder liefert es ein neues Jahr, stünde sonst neben der neuen Kachel ein Absatz mit der alten Zahl, bis ich dazu komme. Deshalb zieht ein Sprachmodell die Zahlen nach, und Code prüft danach zweierlei: dass keine Zahl des alten Stands übrig ist und dass jede neue in den Daten steht. Besteht der Text, erscheint er sofort. Über der Einordnung steht dann, dass eine Maschine nachgezogen hat und meine Durchsicht noch aussteht. Der Vermerk verschwindet erst, wenn ich den Text gelesen habe.

Auch die Software ist so entstanden

Nicht nur die Texte. Dieses Portal ist im Dialog mit einem Sprachmodell gebaut worden, Datei für Datei, was inzwischen Vibecoding heißt: Man beschreibt, was die Anwendung tun soll, das Modell schreibt den Quelltext, und der Mensch entscheidet, was bleibt. Der Code dieses Portals ist nicht abgetippt, er ist verhandelt worden.

Die Verordnung verlangt diese Auskunft nicht. Artikel 50 spricht von veröffentlichten Inhalten, nicht von der Maschine, die sie ausliefert. Sie steht hier trotzdem, weil die Frage, wie verlässlich eine Zahl ist, an der Software genauso hängt wie am Text. Wer eine Maschine schreiben lässt, muss messen statt glauben. Deshalb hat dieses Portal mehr Prüfwerkzeuge als Seitenvorlagen: Selbsttests mit hunderten festgehaltenen Fällen, Prüfläufe gegen den laufenden Server statt gegen die Absicht, und ein Übergabedokument, in dem jeder gefundene Fehler steht, auch der selbst verursachte.

Wer eine Maschine schreiben lässt, muss messen statt glauben.

Was dabei entsteht, ist übertragbar. Anwendungen dieser Art (große Datenbestände abrufen, prüfen und lesbar machen) baue ich auf Nachfrage auch für andere Bestände. Wie das hier aussieht, steht auf der Seite Über den Autor; die Prüfungen, um die es dabei vor allem geht, stehen in den Abschnitten darüber.

Wo die Prüfung endet

Alles bisher Beschriebene findet Rechenfehler. Es findet keinen schlechten Satz. Ein Prüfdurchgang Ende August 2026 über einen frisch gebauten Bestand fand zwölf Fehler, alle zwölf in Einordnungstexten und keinen einzigen in den Zahlen: eine Rangfolge, die etwas anderes zählte, als der Satz daneben behauptete; ein Bundesland, das angeblich mehr Studierende hat als zwei andere zusammen; ein Höchststand im falschen Jahr. Die mechanische Prüfung meldete währenddessen null Beanstandungen, völlig zu Recht, denn die Zahlen waren alle richtig.

Das ist keine Panne, das ist die Grenze. Eine Zahl lässt sich gegen ihre Quelle halten. Ein Satz über eine Zahl lässt sich nur lesen.

Wer unterschreibt

Für alles auf diesen Seiten bin ich verantwortlich, mit Namen und Anschrift im Impressum. Jeder Text entsteht in meinem Auftrag und unterliegt meiner regelmäßigen, tagesaktuellen Kontrolle. Keine Zahl erscheint ohne ihre Fundstelle, keine Antwort ohne bestandene Gegenprüfung. Was eine Maschine an einem freigegebenen Text nachzieht, steht gekennzeichnet da, bis ich es gelesen habe. Wenn hier etwas falsch ist, ist es mein Fehler und nicht der einer Maschine. Wer einen findet, meldet ihn am schnellsten an info@sigmacommunication.de.

Häufige Fragen

Wo setzt statistik-de.de Sprachmodelle ein?

Beim ersten Entwurf erklärender Texte und in Statistik antwortet. Die Zahlen selbst schreibt kein Modell: Sie stammen aus den Tabellen der amtlichen Statistik und stehen mit Tabellennummer und Datenstand auf der Seite.

Was verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung?

Seit dem 2. August 2026 muss erfahren, wer mit einem KI-System spricht, dass es eines ist. Und wer künstlich erzeugten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss das offenlegen (Verordnung (EU) 2024/1689).

Wer steht für die Texte ein?

Christian Gasche. Die Texte entstehen in seinem Auftrag und nach festen Regeln; er kontrolliert ihre Qualität regelmäßig und tagesaktuell, und zusätzlich prüfen Agenten und Prüfprogramme den Bestand. Zahlen, die eine Maschine in einem freigegebenen Text nachzieht, sind auf der Seite gekennzeichnet, bis er sie gelesen hat.