268.294 Kindeswohlprüfungen 2025, aber nur bei jeder siebten wird akute Gefahr festgestellt
268.294 Mal prüfte ein Jugendamt 2025, ob ein Kind gefährdet ist, mehr als doppelt so oft wie zu Beginn der Statistik 2012. Bei sieben von zehn Verfahren fand sich am Ende keine Kindeswohlgefährdung.
2025 schätzten deutsche Jugendämter 268.294 Mal ein, ob bei einem Kind eine Kindeswohlgefährdung vorliegt — mehr als das Zweieinhalbfache der 106.623 Verfahren von 2012, dem ersten Jahr der Statistik. Allein zuletzt stieg die Zahl zweimal in Folge um mehr als zwölf Prozent. Bei sieben von zehn Verfahren fand sich am Ende keine Gefährdung. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.
✓ Geprüfte QuelleStatistisches Bundesamt, Statistik zum Kinderschutz (22518)·Datenstand 30.08.2026 / 10:58:29
268.294Verfahren, Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung 2025▲ +12,1 % zu 2024
268.294Höchststand 2025▼ −0,0 % bis heute
14Werte in der Reihe, ab 2012
Eine Meldung, ein Hausbesuch, eine Einschätzung
268.294 Mal schätzte ein Jugendamt 2025 ein, ob bei einem Kind eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, mehr als das Zweieinhalbfache der 106.623 Verfahren des Jahres 2012, dem ersten Jahr dieser Statistik. Der Anstieg verlief nicht gleichmäßig: Allein in den beiden letzten Jahren wuchs die Zahl von 211.695 auf 239.360 und dann auf 268.294, zweimal in Folge mehr als zwölf Prozent binnen eines Jahres. Wer diese Verfahren nach Bundesland, nach Ausgang und nach der schärfsten Reaktion, der vorläufigen Inobhutnahme, aufschlüsselt, findet die Zahlen im Rest dieses Dossiers.
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Deutschland, 2012 bis 2025Verfahren je JahrQuelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Häufige Fragen
Wie oft prüft ein Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung?
2025 waren es 268.294 Verfahren in Deutschland, mehr als das Zweieinhalbfache von 2012. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.
Wie viele Prüfungen ergeben tatsächlich eine Gefährdung?
Bei sieben von zehn Verfahren fand sich am Ende keine Kindeswohlgefährdung. Nur bei einem kleineren Teil stellte das Jugendamt eine akute oder latente Gefährdung fest.
Bedeutet der Anstieg, dass mehr Kinder gefährdet sind?
Das lässt die Zahl offen. Sie zählt Prüfungen, nicht Gefährdungen. Ein Teil des Anstiegs kann auf mehr Meldungen und aufmerksamere Umgebung zurückgehen.
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Sieben weitere Themen: Ausgang der Verfahren nach Gefährdungseinschätzung, Vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen), Maßnahmen des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung, Begonnene erzieherische Hilfen und Beratungen, Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe, Angebote der Jugendarbeit, Adoptierte Kinder und Jugendliche
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