Kindeswohlgefährdung 2025: Jugendämter prüfen so oft wie nie, Familiengerichte greifen seltener ein
Einordnung
12,1 Prozent mehr Prüfungen als im Vorjahr, das zweite zweistellige Plus in Folge. Die Zahl misst zuerst, wie oft Schulen, Kitas, Ärztinnen oder Nachbarn hinschauen und ein Jugendamt einschalten. Ob mehr Kinder in Gefahr sind, folgt daraus nicht. Für die Kommunen folgt etwas anderes: Jede Meldung muss geprüft werden und bindet Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst, deren Zeit bei knappem Personal an anderer Stelle fehlen kann.
2025 schätzten die Jugendämter in Deutschland in 268.294 Verfahren ein, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Stand 30.08.2026).
✓ Geprüft am 16.10.2026, ohne BeanstandungStatistisches Bundesamt, Statistik zum Kinderschutz (22518)·Datenstand 30.08.2026 / 10:58:29
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268.294Verfahren, Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung 2025▲ +12,1 % zu 2024
239.360Vorheriger Höchststand 2024
14Werte in der Reihe, ab 2012
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Am Anfang steht meist ein Hinweis: eine Lehrerin, der blaue Flecken auffallen, ein Nachbar, der nachts Schreie hört. Das Jugendamt muss dem nachgehen, spricht mit der Familie, sieht sich oft die Wohnung an und kommt zu einer Einschätzung. In 70,3 Prozent der Verfahren des Jahres 2025 lautete sie: keine Kindeswohlgefährdung, wenn auch häufig mit Bedarf an Hilfe. Die Zahl der Verfahren misst also die Aufmerksamkeit der Umgebung und die Arbeit der Ämter, bevor sie etwas über gefährdete Kinder sagt.
Erhoben werden diese Verfahren seit 2012, und seither ist ihre Zahl in jedem Jahr gestiegen, auf mehr als das Doppelte. Das Tempo wechselte. Bis 2020 kamen jedes Jahr zwischen 4,2 und 12,4 Prozent hinzu, von 2021 bis 2023 nur noch zwischen 1,7 und 3,9 Prozent, danach wieder deutlich mehr. Warum die Kurve so verläuft, sagt die Statistik nicht.
Die Reihe zur Kindeswohlgefährdung ist frei abrufbar. Was sie nicht zeigt, trennt dieses Dossier heraus: wie weit die Länder auseinanderliegen, wie die Verfahren ausgehen, wie viele Kinder vorläufig in Obhut genommen werden und wie oft Familiengerichte eingreifen, dazu die erzieherischen Hilfen, die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendarbeit und die Adoptionen.
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Deutschland, 2012 bis 2025Verfahren je JahrQuelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Nordrhein-Westfalen allein steht für mehr als ein Viertel aller Verfahren
75.265 Verfahren entfielen 2025 auf Nordrhein-Westfalen, 28,1 Prozent aller Verfahren in Deutschland und fast dreimal so viele wie in Bayern mit 27.359 (Tabelle 22518-0010). Berlin steht mit 22.434 auf Platz vier, vor Niedersachsen und Hessen. Bremen bildet mit 2.990 das Schlusslicht, Hamburg und Sachsen-Anhalt kommen auf genau gleich viele, je 7.407.
Nordrhein-Westfalen stellt gut ein Fünftel der Einwohner Deutschlands, sein Anteil an den Verfahren liegt deutlich darüber. Die Einwohnerzahl erklärt den Abstand also nur zum Teil. Ein anderer Teil könnte an unterschiedlichen Melde- und Prüfpraxen liegen: Die Statistik zählt Verfahren, keine Kinder, und sagt nichts darüber, wie schnell ein Jugendamt eine Meldung zum Verfahren macht.
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Im vollständigen DossierGrafik: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach Bundesländern 2025Sie gehört zu dem Abschnitt, den Sie eben gelesen haben. Dazu kommen sieben weitere Abschnitte.
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Die Grafik zum Abschnitt, den Sie eben gelesen habenGrafik: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach Bundesländern 2025
Sieben von zehn Prüfungen enden ohne festgestellte GefährdungGrafik: Ausgang der Verfahren nach Gefährdungseinschätzung 2025
Die Inobhutnahmen folgen einer eigenen Kurve mit zwei SpitzenGrafik: Vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen), 2010 bis 2025
Zweieinhalbmal so viele Prüfungen, aber weniger Eingriffe der FamiliengerichteGrafik: Maßnahmen des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung, 2012 bis 2025
Die erzieherischen Hilfen erreichen einen HöchststandGrafik: Begonnene erzieherische Hilfen und Beratungen, 2008 bis 2024
Die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe steigen in jedem JahrGrafik: Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe, 2009 bis 2024
Die Jugendarbeit hat ihr Vor-Corona-Niveau nicht wieder erreichtGrafik: Angebote der Jugendarbeit, 2015 bis 2023
Die Adoptionen erreichen ihren niedrigsten StandGrafik: Adoptierte Kinder und Jugendliche, 2010 bis 2025
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Seit wann wird die Kindeswohlgefährdung statistisch erfasst?
Seit 2012. Im ersten Jahr zählten die Jugendämter 106.623 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, seither ist die Zahl in jedem Jahr gestiegen (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Stand 30.08.2026).
In welchem Jahr stieg die Zahl der Verfahren am stärksten?
2024, um 13,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es war der größte Zuwachs in einem Jahr, seit die Statistik 2012 begann (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Stand 30.08.2026).
Bedeutet der Anstieg, dass mehr Kinder gefährdet sind?
Das lässt die Zahl offen. Sie zählt Prüfungen, keine gefährdeten Kinder, und seit 2019 ist sie um 55,1 Prozent gestiegen. Ein Teil davon kann auf mehr Meldungen und eine aufmerksamere Umgebung zurückgehen (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001, Stand 30.08.2026).
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