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Ratgeber 25.8.2026 Frei

Was ist amtliche Statistik? Der Unterschied zu Umfragen und privaten Erhebungen

Eine Volkszählung befragt jeden, eine Wahlumfrage befragt ein paar Tausend Menschen und rechnet auf den Rest hoch. Wer diesen Unterschied nicht kennt, hält zwei verschiedene Wahrheitsansprüche für dieselbe Sache.

Amtliche Statistik beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und häufig auf Auskunftspflicht: Wer befragt wird, muss antworten. Eine Vollerhebung erfasst alle Einheiten der Grundgesamtheit, eine Stichprobe nur einen Teil und rechnet hoch. Private Umfragen arbeiten fast immer mit Stichproben ohne Auskunftspflicht — beides kann richtig sein, aber die Wahrheitsansprüche sind verschieden.

Ein Brief vom Statistischen Bundesamt hat ein Aktenzeichen, eine Rechtsgrundlage und eine Frist. Er ist kein Gewinnspiel und keine Bitte um fünf Minuten Zeit. Wer ihn bekommt, muss antworten, weil ein Gesetz das so vorsieht, nicht weil ihm danach ist.

Genau darin liegt der Unterschied zu fast allem, was sonst als Statistik durch die Nachrichten läuft. Eine Wahlumfrage befragt ein paar Tausend Menschen und rechnet mit einem Modell auf 80 Millionen hoch. Eine Kundenzufriedenheitsstudie befragt, wer freiwillig antworten will, und das ist selten ein Zufallsschnitt der Bevölkerung. Beide Verfahren können sauber gearbeitet sein. Beide bleiben aber Schätzungen mit einer Fehlermarge, die selten mitgeliefert wird.

Wer fragen darf, und wer antworten muss

Amtliche Statistik in Deutschland läuft über das Bundesstatistikgesetz und die entsprechenden Landesgesetze. Für viele Erhebungen gilt eine Auskunftspflicht: Ein Unternehmen, das gefragt wird, wie viele Wohnungen es 2025 fertiggestellt hat, darf die Antwort nicht verweigern.

Das klingt nach Zwang, und ist auch einer.

Der Grund dafür ist derselbe wie bei einem Zensus: Nur eine Vollerhebung oder eine methodisch kontrollierte Stichprobe mit hoher Rücklaufquote liefert eine Zahl, die sich nicht durch die Laune der Antwortenden verzerrt. Wer antworten muss, verzerrt die Stichprobe nicht durch die eigene Motivation.

Wer antworten muss, verzerrt die Stichprobe nicht durch die eigene Motivation.

Nicht jede amtliche Erhebung zwingt jeden. Der Mikrozensus, die größte laufende Haushaltsbefragung des Bundes, mischt beides: Ein Kernprogramm ist auskunftspflichtig, einzelne Zusatzfragen, etwa zur Gesundheit, sind freiwillig. Wer bei diesen Zusatzfragen schweigt, verletzt kein Gesetz, verkleinert aber die Stichprobe für genau diese Frage. Die Trennung zeigt, dass Auskunftspflicht kein Alles-oder-nichts-Prinzip ist, sondern gezielt dort eingesetzt wird, wo eine geringe Rücklaufquote die Zahl unbrauchbar machen würde.

Wer die Antwort später sieht, und wer nicht

Wer dem Bundesamt antwortet, gibt die Auskunft nicht ins Nichts. Sie geht an eine Behörde, die per Gesetz von jeder anderen Behörde getrennt ist. Das Statistikgeheimnis, festgeschrieben im Bundesstatistikgesetz, verbietet es dem Amt, einzelne Angaben an das Finanzamt, die Polizei oder ein Gewerbeaufsichtsamt weiterzugeben. Veröffentlicht wird nur, was so weit zusammengefasst ist, dass sich kein einzelner Befragter mehr erkennen lässt.

Diese Trennung ist der Preis für die Auskunftspflicht, nicht ihr Widerspruch. Ein Unternehmen, das seine Fertigstellungszahlen melden muss, würde eine solche Pflicht kaum hinnehmen, wenn dieselbe Zahl am nächsten Tag bei der Konkurrenz läge. Die Kundenzufriedenheitsstudie kennt dieses Problem so nicht, weil sie niemanden zur Antwort zwingt. Sie kauft sich die Offenheit der Befragten mit Freiwilligkeit. Das amtliche Verfahren kauft sie sich mit einer gesetzlich verankerten Mauer um die Einzelangabe.

Zwei Adressen für dieselbe Zahl

Wer amtliche Statistik online sucht, landet meist an zwei verschiedenen Adressen, die zusammengehören. GENESIS-Online ist die Datenbank des Bundes: bundesweite Zeitreihen, meist bis auf Länderebene aufgeschlüsselt. Die Regionaldatenbank Deutschland, gemeinsam von Bund und Ländern betrieben, geht tiefer: bis auf Kreis- und teilweise Gemeindeebene. Wer wissen will, wie viele Menschen bundesweit ausgewandert sind, findet die Antwort in der ersten Datenbank. Wer wissen will, wie viele es aus dem eigenen Landkreis waren, braucht die zweite.

Das gemeinsame Statistikportal von Bund und Ländern fasst beide zusätzlich in interaktiven Karten und Themenüberblicken zusammen, ohne selbst eine dritte, konkurrierende Datenbank zu sein. Wer neu in der amtlichen Statistik ist, kommt über dieses Portal am schnellsten zur richtigen Adresse.

Wem die Zahl gehört, sobald sie feststeht

Sobald eine amtliche Zahl veröffentlicht ist, steht sie unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Das bedeutet praktisch: Jeder darf sie weiterverwenden, verändern, in eigene Grafiken einbauen, auch gewerblich, ohne dafür zu zahlen. Verlangt wird nur eine Angabe, woher die Zahl stammt, mit Tabellennummer und Datenstand. Eine Marktforschungsstudie kennt diese Großzügigkeit selten. Wer den Bericht einer Unternehmensberatung zitieren will, braucht in der Regel eine Lizenz, manchmal eine, die eigens verhandelt wird.

Die Datenlizenz löst allerdings nicht das Problem, das sie auf den ersten Blick zu lösen scheint. Eine Zahl frei nutzen zu dürfen, ist etwas anderes, als sie in eine brauchbare Form zu bringen. Wer aus einer Rohtabelle mit vierzig Spalten die eine Zeile heraussucht, die zur eigenen Frage passt, verbringt damit oft mehr Zeit, als die eigentliche Recherche gekostet hätte. Frei zugänglich und leicht auswertbar sind zwei verschiedene Versprechen, und nur das erste löst die Lizenz tatsächlich ein.

Was eine amtliche Zahl nicht ist

Eine amtliche Statistik ist trotzdem keine objektive Wahrheit, die aus dem Nichts fällt. Erhoben wird nach einer Definition, die jemand einmal festgelegt hat, und diese Definition ändert sich gelegentlich. Wenn 2012 eine Wohnungsart neu gezählt wird oder ein Gesetz den Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert, springt die Zahl, ohne dass sich in der Wirklichkeit etwas Vergleichbares ereignet hätte. Der Unterschied zur Meinungsumfrage ist nicht, dass amtliche Statistik fehlerfrei wäre. Der Unterschied ist, dass ihre Fehlerquellen dokumentiert sind, nachlesbar, mit Datum.

Ein besonders sichtbares Beispiel ist die Einwohnerzahl selbst. Zwischen zwei Volkszählungen schreibt das Statistische Bundesamt die Bevölkerungszahl anhand von Geburten, Sterbefällen und Wanderungssaldo fort, ohne erneut jeden zu zählen. Zweimal war die anschließende Korrektur groß genug, um die Reihe sichtbar zu brechen: 2011 und 2022, jeweils nach einem neuen Zensus. Wer über diese beiden Jahre hinweg vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Zählungen, nicht dieselbe Bevölkerung mit einer neuen Zahl.

Warum eine private Erhebung diese Brüche selten kennt

Eine private Erhebung kennt diese Art von Bruch selten, aus einem einfachen Grund: Sie hält selten über Jahrzehnte an derselben Definition fest. Eine Marktforschungsstudie zur Kundenzufriedenheit wird meist neu konzipiert, sobald sich der Fragebogen, die Zielgruppe oder der Auftraggeber ändert, und niemand ist verpflichtet, diese Änderung an derselben Stelle zu dokumentieren, an der die Zahl steht. Ein Vergleich über mehrere Jahre setzt deshalb voraus, dass jemand außerhalb der Studie selbst nachfragt, ob noch dasselbe gemessen wird.

Amtliche Statistik zwingt sich diese Offenlegung selbst auf. Jede Fußnote zu einer Methodenänderung ist Teil derselben Veröffentlichung wie die Zahl, nicht eine Zusatzauskunft auf Anfrage. Das ändert nichts daran, dass die Definition trotzdem irgendwann verschoben wurde. Es ändert nur, wie leicht sich diese Verschiebung finden lässt.

Wer das weiß, liest eine Schlagzeile über eine amtliche Zahl anders als eine über eine Umfrage. Die eine verlangt den Blick auf die Fußnote. Die andere verlangt den Blick auf die Fehlermarge, die meistens fehlt.

Häufige Fragen

Was ist amtliche Statistik?

Eine Erhebung auf gesetzlicher Grundlage, durchgeführt von den statistischen Ämtern. Sie hat ein Aktenzeichen, eine Rechtsgrundlage und häufig eine Auskunftspflicht.

Was unterscheidet sie von einer Umfrage?

Eine Umfrage befragt freiwillig eine Stichprobe und rechnet hoch. Amtliche Statistik erfasst oft alle Einheiten und darf Antworten verlangen. Beide können richtig sein, sie beanspruchen aber Verschiedenes.

Muss man dem Statistischen Bundesamt antworten?

Bei vielen Erhebungen ja. Die Auskunftspflicht steht im jeweiligen Fachgesetz; sie ist der Grund, warum amtliche Zahlen belastbarer sind als freiwillige Angaben.

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