Pressemitteilung
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Kindeswohlgefährdung: 268.294 Verfahren, erneut ein Höchstwert
Der dreizehnte Anstieg in Folge. Einen Rückgang hat diese Reihe in vierzehn Jahren nie verzeichnet.
Frankfurt am Main, 13. August 2026
Gezählt werden Verfahren, in denen ein Jugendamt eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls prüft. Wie diese Prüfungen ausgingen, führt die Reihe nicht mit. Sie beginnt im Jahr 2012, ihrem ersten Erhebungsjahr.
In Deutschland wurden 2025 insgesamt 268.294 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung geführt, 12,1 Prozent mehr als im Vorjahr (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001).
2012, im ersten Erhebungsjahr und noch ohne Hamburg, zählte die Statistik 106.623 Verfahren. Seither ist die Zahl in jedem einzelnen Jahr gestiegen, über die ganze Reihe um 151,6 Prozent; weil Hamburg im Ausgangsjahr fehlt, zeichnet dieser Wert den Anstieg zu groß. Eine Reihe, die vierzehn Werte lang nur eine Richtung kennt, ist selten, und sie verlangt eine zweite Frage.
Der Zuwachs kommt in Schüben
Gleichmäßig wächst diese Zahl nicht. 2021 stieg sie um 1,7 Prozent. Das fällt in ein Jahr, in dem Schulen und Kitas monatelang geschlossen waren; ob Kinder deshalb für die Ämter schwerer sichtbar blieben, zeigt die Reihe nicht. 2024 waren es 13,1 Prozent, der stärkste Zuwachs der ganzen Reihe.
Mehr Verfahren heißt nicht mehr Gefährdungen
Die Reihe zählt Prüfungen, keine festgestellten Gefährdungen. Ob mehr Kinder gefährdet sind oder ob häufiger und genauer hingesehen wird, unterscheidet sie nicht. Beide Erklärungen passen zu derselben Kurve, und keine von beiden lässt sich aus dieser einen Spalte belegen. Wer über Kinderschutz schreibt, sollte den Unterschied kenntlich machen; er entscheidet darüber, was die Zahl bedeutet.
Mehr Verfahren in einem Jahr mit mehr Arbeitslosen
2025 waren 2.948.092 Menschen arbeitslos gemeldet, 5,8 Prozent mehr als im Jahr davor. Ob wirtschaftlicher Druck auf Familien hinter dem Anstieg der Verfahren steht, lässt sich mit diesen Reihen nicht prüfen. Sicher ist nur die Größenordnung: Über die ganze Reihe gerechnet hat sich die Zahl der Verfahren mehr als verdoppelt, und jedes davon bindet Personal in den Jugendämtern.
Verantwortlich für diese Mitteilung
Christian Gasche, Journalist und Redenschreiber,
SIGMA Communication, Frankfurt am Main
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