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Kindeswohlgefährdung: 268.294 Verfahren, erneut ein Höchstwert

Der dreizehnte Anstieg in Folge. Einen Rückgang hat diese Reihe in vierzehn Jahren nie verzeichnet.

Frankfurt am Main, 13. August 2026

Gezählt werden Verfahren, in denen ein Jugendamt eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls prüft. Wie diese Prüfungen ausgingen, führt die Reihe nicht mit. Sie beginnt im Jahr 2012, ihrem ersten Erhebungsjahr.

In Deutschland wurden 2025 insgesamt 268.294 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung geführt, 12,1 Prozent mehr als im Vorjahr (Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001).

2012, im ersten Erhebungsjahr und noch ohne Hamburg, zählte die Statistik 106.623 Verfahren. Seither ist die Zahl in jedem einzelnen Jahr gestiegen, über die ganze Reihe um 151,6 Prozent; weil Hamburg im Ausgangsjahr fehlt, zeichnet dieser Wert den Anstieg zu groß. Eine Reihe, die vierzehn Werte lang nur eine Richtung kennt, ist selten, und sie verlangt eine zweite Frage.

Der Zuwachs kommt in Schüben

Gleichmäßig wächst diese Zahl nicht. 2021 stieg sie um 1,7 Prozent. Das fällt in ein Jahr, in dem Schulen und Kitas monatelang geschlossen waren; ob Kinder deshalb für die Ämter schwerer sichtbar blieben, zeigt die Reihe nicht. 2024 waren es 13,1 Prozent, der stärkste Zuwachs der ganzen Reihe.

Mehr Verfahren heißt nicht mehr Gefährdungen

Die Reihe zählt Prüfungen, keine festgestellten Gefährdungen. Ob mehr Kinder gefährdet sind oder ob häufiger und genauer hingesehen wird, unterscheidet sie nicht. Beide Erklärungen passen zu derselben Kurve, und keine von beiden lässt sich aus dieser einen Spalte belegen. Wer über Kinderschutz schreibt, sollte den Unterschied kenntlich machen; er entscheidet darüber, was die Zahl bedeutet.

Mehr Verfahren in einem Jahr mit mehr Arbeitslosen

2025 waren 2.948.092 Menschen arbeitslos gemeldet, 5,8 Prozent mehr als im Jahr davor. Ob wirtschaftlicher Druck auf Familien hinter dem Anstieg der Verfahren steht, lässt sich mit diesen Reihen nicht prüfen. Sicher ist nur die Größenordnung: Über die ganze Reihe gerechnet hat sich die Zahl der Verfahren mehr als verdoppelt, und jedes davon bindet Personal in den Jugendämtern.

Verantwortlich für diese Mitteilung , Journalist und Redenschreiber, SIGMA Communication, Frankfurt am Main · So ordnen wir ein

0 100k 200k 300k 2012: 106.623 Verfahren 2013: 115.687 Verfahren 2014: 124.213 Verfahren 2015: 129.485 Verfahren 2016: 136.925 Verfahren 2017: 143.275 Verfahren 2018: 157.271 Verfahren 2019: 173.029 Verfahren 2020: 194.475 Verfahren 2021: 197.759 Verfahren 2022: 203.717 Verfahren 2023: 211.695 Verfahren 2024: 239.360 Verfahren 2025: 268.294 Verfahren268.294 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025 Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001 © statistik-de.de
Wie oft prüft das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung? Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.

Material zu dieser Mitteilung

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Häufige Fragen

Wie viele Verfahren zur Kindeswohlgefährdung gab es zu Beginn der Reihe?

106.623 im Jahr 2012, damals noch ohne Hamburg.

Wie stark ist die Zahl der Verfahren seit 2012 gestiegen?

Um 151,6 Prozent, ohne einen einzigen Rückgang dazwischen. Weil Hamburg 2012 nicht gemeldet hat, fällt der tatsächliche Anstieg kleiner aus als diese Rechnung.

Bedeutet ein Verfahren, dass eine Gefährdung vorlag?

Nein. Die Reihe zählt Prüfungen, nicht deren Ergebnis.

Wo diese Zahlen ihre Grenze haben

  • Die Reihe beginnt 2012. Über die Zeit davor lässt sie keine Aussage zu.
Quelle und Zitiervorschlag Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabellen 22518-0001, 13211-0001, Datenstand 09.09.2026 / 11:46:49. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Der Text dieser Mitteilung darf gekürzt, umgestellt und umgeschrieben werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig. Bleibt die Zahl im Text, gehört die Tabellennummer dazu.