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Verfahren zur Kindeswohlgefährdung: 12,1 Prozent mehr als 2024

268.294 Verfahren für 2025, ein Anstieg um 12,1 Prozent gegenüber 2024.

Frankfurt am Main, 13. August 2026

Für 2025 weist das Statistische Bundesamt 268.294 Verfahren aus. Das sind 12,1 Prozent mehr als 2024: Damals waren es 239.360.

Für 2025 weist das Statistische Bundesamt 268.294 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung aus. Das sind 12,1 Prozent mehr als 2024 mit 239.360 Verfahren. Gezählt werden Prüfungen, nicht festgestellte Gefährdungen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.

Der höchste Stand seit 2012

Die Reihe beginnt 2012, und höher als jetzt lag der Wert in keinem Jahr davon. Den bisherigen Höchststand hielt 2024 mit 239.360 Verfahren; darüber liegt der neue Stand um 12,1 Prozent.

Die Zahl der Verfahren steigt seit Beginn der Statistik 2012 fast durchgehend. Das lässt sich nicht eindeutig einer Ursache zuordnen: Ein steigendes Gefährdungsgeschehen und eine gestiegene Aufmerksamkeit der Jugendämter, ausgelöst auch durch öffentlich bekannt gewordene Fälle, wirken in dieselbe Richtung und lassen sich aus der Reihe allein nicht trennen. In der Mehrzahl der geprüften Fälle findet das Jugendamt am Ende keine akute Gefährdung.

0 100k 200k 300k 2012: 106.623 Verfahren 2013: 115.687 Verfahren 2014: 124.213 Verfahren 2015: 129.485 Verfahren 2016: 136.925 Verfahren 2017: 143.275 Verfahren 2018: 157.271 Verfahren 2019: 173.029 Verfahren 2020: 194.475 Verfahren 2021: 197.759 Verfahren 2022: 203.717 Verfahren 2023: 211.695 Verfahren 2024: 239.360 Verfahren 2025: 268.294 Verfahren268.294 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2025 Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001 © statistik-de.de
Wie oft prüft das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung? Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.

Material zu dieser Mitteilung

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Häufige Fragen

Wie viele Kindeswohlprüfungen gab es 2025?

268.294 Verfahren. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 22518-0001.

Wie stark ist die Zahl gestiegen?

Um 12,1 Prozent gegenüber 2024 mit 239.360 Verfahren.

Bedeutet jede Prüfung eine Gefährdung?

Nein. Gezählt werden Einschätzungsverfahren. Ein großer Teil endet ohne festgestellte Kindeswohlgefährdung.

Quelle und Zitiervorschlag Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS-Online, Tabelle 22518-0001. Datenstand 26.08.2026 / 17:36:08. Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 und dürfen bei Nennung der Quelle frei weiterverwendet werden, auch gewerblich. Diese Mitteilung erzeugt statistik-de.de aus den Zahlen des Bundesamtes, die Einordnung im letzten Absatz ist von Hand geschrieben. Der Text dieser Mitteilung darf gekürzt, umgestellt und umgeschrieben werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig. Bleibt die Zahl im Text, gehört die Tabellennummer dazu.