Reihe
·
fortlaufend, zuletzt 2025
Zahlen frei
Wie viele Fälle von Cybercrime erfasst die Polizei?
Einordnung
Cybercrime ist in der Kriminalstatistik vor allem Betrug: Rund vier von fünf Fällen sind Computerbetrug, der Rest verteilt sich auf das Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung und Computersabotage. Gezählt wird seit 2014 nur, was nachweislich in Deutschland begangen wurde. Ein Angriff, der aus dem Ausland kommt oder dessen Täter unbekannt bleibt, fällt häufig heraus, und damit ein großer Teil dessen, was man im Alltag Cyberkriminalität nennt. Das Bundeslagebild Cybercrime des BKA führt diese Auslandstaten gesondert. Ältere Werte als 2014 sind mit dieser Reihe nicht vergleichbar.
Verantwortlich für die Einordnung
Christian Gasche, Journalist und Redenschreiber,
SIGMA Communication, Frankfurt am Main
· So ordnen wir ein
✓ Geprüft am 13.9.2026, ohne Beanstandung
Bundeskriminalamt, Tabelle T01
·
Datenstand 08.04.2026
126.034
Fälle, 2025
▼ −4,1 % zu 2024
146.363
Höchststand 2021
▼ −13,9 % bis heute
12
Werte in der Reihe, ab 2014
▲ +70,5 % über den ganzen Zeitraum
Was in der Reihe steht
Diese Sätze sind gerechnet, nicht geschrieben. Sie entstehen aus den Werten der Tabelle
und ändern sich mit ihnen, sobald das Bundesamt neue veröffentlicht.
Das Datenpaket zu dieser Reihe
7,20 €
Jeder Wert oben auf dieser Seite ist frei zu lesen und bleibt es. Bezahlt wird, was
zwischen der Rohtabelle und einer brauchbaren Datei liegt.
- Alle 12 Werte als CSV, in Excel ohne Nacharbeit zu öffnen
- Das Diagramm als SVG und als PNG in Druckauflösung, mit Quellenangabe im Bild
- Eine Farbtafel dazu: Die Hexwerte stehen nach Rollen benannt im SVG, umfärben auf die eigenen Hausfarben dauert eine Minute
- Zitiervorschlag in vier Formaten: Fußnote, APA, Autor-Jahr, BibTeX
- Die Fußnoten des Bundesamtes im Klartext, sofern welche vorliegen
- Die Tabellenliste der Statistik mit Nummern und Titeln
Guthaben aufladen, dann kostet jeder Abruf einen Klick
Kein Abonnement, keine Kündigungsfrist. Veröffentlichen dürfen Sie die Zahlen ohnehin, das
erlaubt die Datenlizenz Deutschland jedem. Sie kaufen die fertige Aufbereitung, nicht das
Recht.
Quelle und Zitiervorschlag
PKS Bundeskriminalamt, Berichtsjahr 2025, Version V1.1, Tabelle T01 Zeitreihe; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 und dürfen weiterverwendet werden, auch
gewerblich, solange die Quelle genannt wird. Jeder Wert auf dieser Seite ist frei zu lesen und bleibt es. Das
Datenpaket darunter, mit den Werten als CSV, der Grafik als SVG und PNG und den
Anschlusstabellen, kostet 7,20 €.
Prüfvermerk zu dieser Reihe
Der Vermerk sagt, welche Prüfung gelaufen ist und was sie gefunden hat. Ob eine Zahl
richtig ist, entscheidet er nicht. Schweigen einer Prüfung heißt: Sie hatte zu dieser
Reihe nichts zu melden.
- form — Wertereihe auf doppelte Zeitpunkte, nicht endliche Werte und falsche Sortierung: ohne Befund
- text — jede Zahl im Einordnungstext gegen den Zahlenraum ihrer Daten, dazu Richtung, Höchststand, Bruchteil und Summenvergleich: ohne Befund
- streng — große Zahlen im Text, die kein gemessener Wert sind: ohne Befund
- dopplung — ob eine freie Reihe dieselbe Wertereihe führt wie ein bezahltes Thema: ohne Befund
Ausdrücklich nicht maschinell geprüft: Die Aussage der Einordnung selbst. Geprüft werden ihre Zahlen, nicht ihre Deutung. Die Fußnoten der Quelle: sie werden unverändert übernommen, nicht nachgerechnet.
Veröffentlicht wird ausschließlich über die Freigabe eines Menschen; keine maschinelle Route setzt diesen Status.
Denselben Vermerk maschinenlesbar abrufen