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Reihe fortlaufend, zuletzt 2024 Vollständig frei

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinden?

Der Hebesatz ist der einzige größere Hebel, den eine Gemeinde bei der Gewerbesteuer selbst in der Hand hat – die Bemessungsgrundlage setzt der Bund. Diese Reihe zeigt den bundesweiten Durchschnitt; er verdeckt, dass einzelne Gemeinden sich mit besonders niedrigen Sätzen gezielt um Firmensitze bewerben, während strukturschwache Kommunen oft hoch hebesetzen müssen, um überhaupt genug einzunehmen.

✓ Geprüfte Quelle Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0002 Datenstand 28.08.2026 / 10:36:22
409 Prozent, 2024 +0,5 % zu 2023
470 – 337 Spanne zwischen den Ländern, 2024 Hamburg bis Brandenburg
26 Werte in der Reihe, ab 1999 +5,1 % über den ganzen Zeitraum
Der Bundesschnitt verdeckt das eigentliche Gefälle. 409 Prozent im Schnitt sagt wenig, wenn Hamburg bei 470 liegt und Brandenburg bei 337 — 133 Punkte Abstand. Die Grafik unten zeigt alle 16 Länder.
Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinden, 1999 bis 2024 Prozent
0 100 200 300 400 500 1999: 389 Prozent 2000: 389 Prozent 2001: 385 Prozent 2002: 386 Prozent 2003: 387 Prozent 2004: 388 Prozent 2005: 389 Prozent 2006: 391 Prozent 2007: 389 Prozent 2008: 388 Prozent 2009: 387 Prozent 2010: 390 Prozent 2011: 392 Prozent 2012: 393 Prozent 2013: 395 Prozent 2014: 397 Prozent 2015: 399 Prozent 2016: 400 Prozent 2017: 402 Prozent 2018: 402 Prozent 2019: 403 Prozent 2020: 400 Prozent 2021: 403 Prozent 2022: 403 Prozent 2023: 407 Prozent 2024: 409 Prozent409 2000 2005 2010 2015 2020 2024 Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0002 © statistik-de.de
Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0002, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinden nach Bundesländern, 2024 Prozent, absteigend sortiert
Hamburg: 470 ProzentHamburg470 Bremen: 460 ProzentBremen460 Nordrhein-Westfalen: 459 ProzentNordrhein-Westfalen459 Saarland: 446 ProzentSaarland446 Sachsen: 426 ProzentSachsen426 Hessen: 420 ProzentHessen420 Thüringen: 414 ProzentThüringen414 Niedersachsen: 413 ProzentNiedersachsen413 Berlin: 410 ProzentBerlin410 Mecklenburg-Vorpommern: 398 ProzentMecklenburg-Vorpommern398 Sachsen-Anhalt: 390 ProzentSachsen-Anhalt390 Schleswig-Holstein: 389 ProzentSchleswig-Holstein389 Baden-Württemberg: 379 ProzentBaden-Württemberg379 Rheinland-Pfalz: 377 ProzentRheinland-Pfalz377 Bayern: 376 ProzentBayern376 Brandenburg: 337 ProzentBrandenburg337 Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0011, Gewerbesteuer © statistik-de.de
Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0011, Gewerbesteuer, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Was in der Reihe steht

Diese Sätze sind gerechnet, nicht geschrieben. Sie entstehen aus den Werten der Tabelle und ändern sich mit ihnen, sobald das Bundesamt neue veröffentlicht.

Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinden · Prozent
Zeitraum Prozent zum Vorzeitraum
2024409+0,5 %
2023407+1,0 %
2022403−0,0 %
2021403+0,8 %
2020400−0,7 %
2019403+0,2 %
2018402−0,0 %
2017402+0,5 %
2016400+0,3 %
2015399+0,5 %
2014397+0,5 %
2013395+0,5 %
2012393+0,3 %
2011392+0,5 %
2010390+0,8 %
2009387−0,3 %
2008388−0,3 %
2007389−0,5 %
2006391+0,5 %
2005389+0,3 %
2004388+0,3 %
2003387+0,3 %
2002386+0,3 %
2001385−1,0 %
2000389−0,0 %
1999389

Wonach sich diese Reihe aufschlüsseln lässt

Wer die Frage oben gestellt hat, stellt meist gleich die nächste hinterher. Die Statistik 71231 führt dafür 6 Tabellen, von denen 5 auf eine dieser 2 Aufschlüsselungen führen. Die Nummern stehen daneben, weil die Suche des Bundesamtes ihre eigenen Tabellentitel nicht zuverlässig findet und die Nummer der sichere Weg ist.

nach Bundesländern 3
71231-0010 · 71231-0011 · 71231-0012 geprüfte Tabellen zu dieser Frage
nach Kreisen und kreisfreien Städten 2
71231-0001 · 71231-0010 geprüfte Tabellen zu dieser Frage

Das Datenpaket zu dieser Reihe

3,60 €

Alles oben auf dieser Seite bleibt frei und kostenlos. Bezahlt wird, was zwischen der Rohtabelle und einer brauchbaren Datei liegt.

  • Alle 26 Werte als CSV, in Excel ohne Nacharbeit zu öffnen
  • Das Diagramm als SVG und als PNG in Druckauflösung, mit Quellenangabe im Bild
  • Zitiervorschlag in vier Formaten: Fußnote, APA, Autor-Jahr, BibTeX
  • Die Fußnoten des Bundesamtes im Klartext, sofern welche vorliegen
  • 5 geprüfte Anschlusstabellen mit Nummer und Titel, nach 2 Aufschlüsselungen sortiert
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Quelle und Zitiervorschlag Statistisches Bundesamt (Destatis); GENESIS-Online, Tabelle 71231-0002; „Durchschnittshebesätze der Realsteuern“; Stand: 28.08.2026 / 10:36:22; abgerufen am 28.8.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 und dürfen weiterverwendet werden, auch gewerblich, solange die Quelle genannt wird. Diese Seite kostet nichts und bleibt kostenlos: Sie ist die Reihe, nicht die Aufbereitung.