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Reihe fortlaufend, zuletzt 2025 Zahlen frei

Wie viele Wohnungseinbrüche werden aufgeklärt?

Einordnung

Aufgeklärt heißt in der Kriminalstatistik: Die Polizei hat mindestens einen Tatverdächtigen ermittelt. Ob er verurteilt wird, steht nicht darin; das zeigt erst die Strafverfolgungsstatistik der Gerichte, Jahre später und nach eigenen Regeln gezählt. Beim Wohnungseinbruch lag die Quote seit 1994 nie über einem Fünftel, bei allen Straftaten zusammen klärt die Polizei zuletzt mehr als die Hälfte auf. Der Abstand hat einen handfesten Grund: Ein Ladendieb wird oft an der Kasse gestellt und ist aufgeklärt, sobald der Fall aufgenommen ist. Ein Einbrecher ist in aller Regel fort, bevor jemand den Schaden bemerkt.

Verantwortlich für die Einordnung , Journalist und Redenschreiber, SIGMA Communication, Frankfurt am Main · So ordnen wir ein

✓ Geprüft am 13.9.2026, ohne Beanstandung Bundeskriminalamt, Tabelle T01 Datenstand 08.04.2026
14,1 Prozent, 2025 −7,8 % zu 2024
14,2 Vorheriger Tiefststand, 1994 −0,7 % seit 1994
32 Werte in der Reihe, ab 1994

Was aus diesen Zahlen nicht folgt

Von 15,3 auf 14,1 Prozent sind 1,2 Prozentpunkte weniger, nicht 1,2 Prozent: Gemessen am Ausgangswert ist der Wert um 7,8 Prozent gesunken.

Ein einzelner Rückgang ist noch keine Entwicklung: Von 2023 auf 2024 war der Wert gestiegen.

Niedrigster Wert heißt hier: seit Beginn der Reihe mit 1994. Über die Zeit davor sagt sie nichts.

Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl, 1994 bis 2025 Prozent
0 5 10 15 20 1994: 14,2 Prozent 1995: 15,1 Prozent 1996: 16,3 Prozent 1997: 17,5 Prozent 1998: 17,5 Prozent 1999: 18,3 Prozent 2000: 17,7 Prozent 2001: 18,7 Prozent 2002: 19,6 Prozent 2003: 18 Prozent 2004: 19,5 Prozent 2005: 19,6 Prozent 2006: 19,3 Prozent 2007: 20 Prozent20,0 2008: 18,1 Prozent 2009: 16,9 Prozent 2010: 15,9 Prozent 2011: 16,2 Prozent 2012: 15,7 Prozent 2013: 15,5 Prozent 2014: 15,9 Prozent 2015: 15,2 Prozent 2016: 16,9 Prozent 2017: 17,8 Prozent 2018: 18,1 Prozent 2019: 17,4 Prozent 2020: 17,6 Prozent 2021: 19,5 Prozent 2022: 16,1 Prozent 2023: 14,9 Prozent 2024: 15,3 Prozent 2025: 14,1 Prozent14,1 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 Bundeskriminalamt, Tabelle T01 © statistik-de.de
Quelle: Bundeskriminalamt, Tabelle T01, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Was in der Reihe steht

Diese Sätze sind gerechnet, nicht geschrieben. Sie entstehen aus den Werten der Tabelle und ändern sich mit ihnen, sobald das Bundesamt neue veröffentlicht.

Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruchdiebstahl · Prozent
Zeitraum Prozent zum Vorzeitraum
202514,1−7,8 %
202415,3+2,7 %
202314,9−7,5 %
202216,1−17,4 %
202119,5+10,8 %
202017,6+1,1 %
201917,4−3,9 %
201818,1+1,7 %
201717,8+5,3 %
201616,9+11,2 %
201515,2−4,4 %
201415,9+2,6 %
201315,5−1,3 %
201215,7−3,1 %
201116,2+1,9 %
201015,9−5,9 %
200916,9−6,6 %
200818,1−9,5 %
200720+3,6 %
200619,3−1,5 %
200519,6+0,5 %
200419,5+8,3 %
200318−8,2 %
200219,6+4,8 %
200118,7+5,6 %
200017,7−3,3 %
199918,3+4,6 %
199817,5−0,0 %
199717,5+7,4 %
199616,3+7,9 %
199515,1+6,3 %
199414,2

Das Datenpaket zu dieser Reihe

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Häufige Fragen

Wie hat sich der Wert seit 2024 verändert?

Aufklärungsquote Wohnungseinbruch: 14,1 Prozent (2025), zuvor 15,3 Prozent (2024). Das sind 1,2 Prozentpunkte weniger.

Wann war der Wert seit 1994 am höchsten, wann am niedrigsten?

Aufklärungsquote Wohnungseinbruch: höchster Wert 20 Prozent (2007), niedrigster Wert 14,1 Prozent (2025). Die Reihe beginnt mit 1994.

Woher stammen die Zahlen, und wie aktuell sind sie?

Quelle: Bundeskriminalamt, Tabelle T01, Datenstand 08.04.2026. Jüngster Stand: 2025. Die Reihe umfasst 32 Werte und beginnt mit 1994.

Quelle und Zitiervorschlag PKS Bundeskriminalamt, Berichtsjahr 2025, Version V1.1, Tabelle T01 Zeitreihe; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 und dürfen weiterverwendet werden, auch gewerblich, solange die Quelle genannt wird. Jeder Wert auf dieser Seite ist frei zu lesen und bleibt es. Das Datenpaket darunter, mit den Werten als CSV, der Grafik als SVG und PNG und den Anschlusstabellen, kostet 7,20 €.
Prüfvermerk zu dieser Reihe

Der Vermerk sagt, welche Prüfung gelaufen ist und was sie gefunden hat. Ob eine Zahl richtig ist, entscheidet er nicht. Schweigen einer Prüfung heißt: Sie hatte zu dieser Reihe nichts zu melden.

  • form — Wertereihe auf doppelte Zeitpunkte, nicht endliche Werte und falsche Sortierung: ohne Befund
  • text — jede Zahl im Einordnungstext gegen den Zahlenraum ihrer Daten, dazu Richtung, Höchststand, Bruchteil und Summenvergleich: ohne Befund
  • streng — große Zahlen im Text, die kein gemessener Wert sind: ohne Befund
  • dopplung — ob eine freie Reihe dieselbe Wertereihe führt wie ein bezahltes Thema: ohne Befund

Ausdrücklich nicht maschinell geprüft: Die Aussage der Einordnung selbst. Geprüft werden ihre Zahlen, nicht ihre Deutung. Die Fußnoten der Quelle: sie werden unverändert übernommen, nicht nachgerechnet. Veröffentlicht wird ausschließlich über die Freigabe eines Menschen; keine maschinelle Route setzt diesen Status.

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