Pressemitteilung
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Spitzensteuersatz 2022: 7,4 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen ihn
Sie bringen knapp die Hälfte der Einkommensteuer auf. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens über der Grenze, nicht für alles.
Frankfurt am Main, 10. Juni 2026
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wertet die Steuerbescheide eines Jahres aus. Weil Steuererklärungen lange Fristen haben, liegen vollständige Ergebnisse erst Jahre später vor; 2022 ist das jüngste Jahr.
7,4 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland zahlten 2022 auf einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz von 42 Prozent (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 194 vom 10. Juni 2026).
3,2 Millionen Steuerpflichtige zahlten 2022 auf einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Er galt ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro, für Ehepaare ab 117.194 Euro. Diese Gruppe erzielte 621 Milliarden Euro der Einkünfte und zahlte 186 Milliarden Euro Einkommensteuer, 49 Prozent des gesamten Aufkommens; im Schnitt verdiente sie 196.000 Euro im Jahr.
Die Reichensteuer trifft 0,3 Prozent
141.000 Steuerpflichtige lagen über 277.826 Euro und zahlten darauf 45 Prozent. Sie kamen auf 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme. 2012 hatte der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz noch bei 5,4 Prozent gelegen; seit 2016 wird der Tarif regelmäßig an die Inflation angepasst, was den Anstieg verlangsamt hat.
Ein Jahr mit kräftig steigenden Steuereinnahmen
Die gesamten Steuereinnahmen stiegen 2022 um 7,5 Prozent, die Einkünfte aller Steuerpflichtigen um 6,5 Prozent auf 2,1 Billionen Euro. Ob ein höherer Spitzensteuersatz mehr einbrächte oder Einkommen verdrängte, beantworten diese Zahlen nicht. Wie sich die Einnahmen des Staates zusammensetzen, steht im Dossier zu den Steuereinnahmen.
Verantwortlich für diese Mitteilung
Christian Gasche, Journalist und Redenschreiber,
SIGMA Communication, Frankfurt am Main
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