Pressemitteilung
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Renten 2025: 72 Prozent der Rentenleistungen steuerpflichtig
Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr, weil jeder neue Rentnerjahrgang einen höheren Teil versteuert. Steuer zahlt trotzdem nicht jeder Rentner.
Frankfurt am Main, 4. August 2026
Seit 2005 werden Renten schrittweise nachgelagert besteuert: Die Beiträge werden steuerfrei, die Auszahlungen steuerpflichtig. Welcher Teil einer Rente zählt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
72 Prozent der Rentenleistungen in Deutschland zählten 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 273 vom 4. August 2026).
22,5 Millionen Menschen erhielten 2025 Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, zusammen 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 304 Milliarden Euro davon zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 stieg der Besteuerungsanteil um 16,4 Prozentpunkte. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 dauert der Übergang bis 2058; erst dann sind neue gesetzliche Renten voll steuerpflichtig.
Steuer zahlt weniger als die Hälfte
Viele Renten bleiben unter dem Grundfreibetrag. 2022, im jüngsten Jahr mit vollständigen Steuerdaten, zahlten 9,34 Millionen der 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer, 42 Prozent. 80 Prozent von ihnen hatten neben der Rente weitere Einkünfte, etwa Mieten, Pensionen oder das Einkommen der Partnerin oder des Partners.
Mehr Rentner, mehr Steuern
Die Zahl der Rentenempfänger wuchs 2025 um 0,8 Prozent, die gesamten Steuereinnahmen stiegen um 4,4 Prozent. Welchen Teil davon Rentner zahlen, lässt sich aus diesen Reihen nicht ablesen. Wie sich Renten und Rentner entwickeln, zeigt das Dossier zu den Renten.
Verantwortlich für diese Mitteilung
Christian Gasche, Journalist und Redenschreiber,
SIGMA Communication, Frankfurt am Main
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