statistik-de.de Amtliche Zahlen, unabhängig aufbereitet
Pressemitteilung Frei verwendbar

Finanzvermögen des Staates steigt auf 1,2 Billionen Euro

Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung besitzen neben ihren Schulden auch Geldvermögen: Einlagen, Wertpapiere und Anteile an Unternehmen außerhalb des Staates.

Frankfurt am Main, 22. September 2026

Die Statistik erfasst das Finanzvermögen der öffentlichen Haushalte: Einlagen, Wertpapiere, Kredite und Anteilsrechte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung, ohne Sachvermögen wie Straßen oder Gebäude, jeweils zum Jahresende erhoben.

Finanzvermögen des Staates in Deutschland am 31. Dezember 2025: 1,2 Billionen Euro, mehr als am 31. Dezember 2024 (Statistisches Bundesamt, Tabelle 71411-0001).

Anlass ist die jährliche Erhebung der Finanzvermögensstatistik durch das Statistische Bundesamt zum Stichtag 31. Dezember. Gegenüber dem Vorjahresultimo wuchs der Bestand um 66,8 Milliarden Euro, ein Plus von 5,9 Prozent; Ende 2024 hatte der Wert noch bei 1,1 Billionen Euro gelegen.

Der Anstieg reiht sich in eine Entwicklung ein, die sich seit dem Beginn der Reihe verfolgen lässt und die Frage aufwirft, wie hoch der Bestand im langfristigen Vergleich liegt.

Der Bestand erreicht seinen bisherigen Höchstwert

Der Wert zum Jahresende ist der höchste seit Beginn der Reihe im Jahr 2010 und zugleich der höchste der gesamten Reihe. Den niedrigsten Stand verzeichnete die Statistik zum 31. Dezember 2011 mit 524,6 Milliarden Euro, nachdem der Bestand zu Beginn der Reihe, am 31. Dezember 2010, bei 536,4 Milliarden Euro gelegen hatte.

Bestand übertrifft heute den Anfangswert deutlich

Gemessen am Wert von 2010 ist der Bestand heute mehr als das Doppelte des damaligen Wertes; der Vergleich reicht allerdings über die Umstellung zum Jahresende 2016 hinweg, seit der auch die Anteilsrechte mitgezählt werden. Die lange Reihe steht im Dossier Finanzvermögen des Staates.

Mehr Vermögen, noch mehr Schulden

Die Schulden der öffentlichen Haushalte stiegen bis Ende 2025 um 6,1 Prozent auf 2,7 Billionen Euro, die Steuereinnahmen des Jahres um 4,4 Prozent auf 989,8 Milliarden Euro. Das Finanzvermögen wuchs damit etwas langsamer als die Schulden, denen es gegenübersteht. Welcher Teil davon sich zur Tilgung einsetzen ließe, zeigt diese Reihe nicht.

Verantwortlich für diese Mitteilung , Journalist und Redenschreiber, SIGMA Communication, Frankfurt am Main · So ordnen wir ein

0 0,25 Mio. 0,5 Mio. 0,75 Mio. 1 Mio. 1,25 Mio. 2010: 536.405 Mill. Euro 2011: 524.633 Mill. Euro 2012: 563.574 Mill. Euro 2013: 550.822 Mill. Euro 2014: 538.955 Mill. Euro 2015: 555.548 Mill. Euro 2016: 884.376 Mill. Euro 2017: 935.262 Mill. Euro 2018: 924.462 Mill. Euro 2019: 974.193 Mill. Euro 2020: 1.037.074 Mill. Euro 2021: 1.098.010 Mill. Euro 2022: 1.138.267 Mill. Euro 2023: 1.156.789 Mill. Euro 2024: 1.132.244 Mill. Euro 2025: 1.199.068 Mill. Euro1.199.068 31. Dezember 2010 31. Dezember 2015 31. Dezember 2020 31. Dezember 2025 Statistisches Bundesamt, Tabelle 71411-0001 © statistik-de.de
Wie viel Finanzvermögen besitzt der Staat? Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 71411-0001.

Material zu dieser Mitteilung

Frei verwendbar, auch gewerblich, bei Nennung der Quelle. Die Quellenangabe steht im Bild.

Häufige Fragen

Was umfasst das Finanzvermögen des Staates?

Dazu zählen Einlagen bei Banken, Wertpapiere, Kredite an Unternehmen und Private sowie Anteile an Unternehmen außerhalb des Staates. Sachvermögen wie Straßen, Schulen oder Grundstücke fließt nicht ein.

Welche Ebenen des Staates werden erfasst?

Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung werden zu einem Gesamtwert für den öffentlichen Bereich zusammengefasst.

Wie oft wird der Bestand ermittelt?

Das Statistische Bundesamt ermittelt den Bestand einmal im Jahr, jeweils zum Jahresende, und vergleicht ihn mit dem Vorjahreswert.

Quelle und Zitiervorschlag Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabellen 71411-0001, 71211-0001, 71311-0001, Datenstand 22.09.2026 / 09:17:00. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Anlass war die Mitteilung des Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/09/PD26_335_71411.html Der Text dieser Mitteilung darf gekürzt, umgestellt und umgeschrieben werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig. Bleibt die Zahl im Text, gehört die Tabellennummer dazu.