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Gewerbesteuer 2025: 76,4 Milliarden Euro, 1,5 Prozent mehr

Die Gemeinden nehmen zum fünften Mal in Folge mehr Gewerbesteuer ein. Elf Länder legen zu, fünf verlieren, am deutlichsten Bremen.

Frankfurt am Main, 15. Oktober 2026

Betriebe zahlen die Gewerbesteuer an ihre Gemeinde. Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2025 zusammengezählt, was bei allen Gemeinden in Deutschland als Bruttoeinnahme ankam.

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2025 Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto) von 76,4 Milliarden Euro erzielt (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 369 vom 15. Oktober 2026).

Das Plus gegenüber 2024 beträgt 1,1 Milliarden Euro. Nach dem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 stiegen die Einnahmen in jedem Jahr auf einen neuen Höchststand; die Zeitreihe des Amtes beginnt 1991. Das gesamte Steueraufkommen in Deutschland wuchs 2025 um 4,4 Prozent auf 989,8 Milliarden Euro, die Gewerbesteuer blieb mit 1,5 Prozent dahinter.

Elf Länder legen zu, Bremen und Baden-Württemberg verlieren am meisten

Die höchsten Zuwächse melden Schleswig-Holstein und das Saarland mit je 13,0 Prozent, dahinter folgt Hamburg mit 11,1 Prozent. In fünf Ländern sanken die Einnahmen: in Bremen um 12,0 Prozent, in Baden-Württemberg um 7,2, in Sachsen um 6,9, in Brandenburg um 6,8 und in Rheinland-Pfalz um 4,7 Prozent.

Der Hebesatz erklärt das Plus nur zu einem kleinen Teil

Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz stieg 2025 um einen Prozentpunkt auf 410 Prozent, so hoch wie nie seit Beginn der Reihe 1999. Das Amt nennt ihn nahezu unverändert. Wie viel vom Plus auf höhere Sätze und wie viel auf höhere Gewinne der Betriebe entfällt, zeigen diese Reihen nicht.

Die Grundsteuerreform ändert das Aufkommen nicht

Aus der Grundsteuer nahmen die Gemeinden 2025 insgesamt 16,1 Milliarden Euro ein, so viel wie im Vorjahr, obwohl seit dem 1. Januar neue Regeln gelten. Seitdem die Länder eigene Modelle anwenden, rechnet das Amt keinen bundesweiten Hebesatz der Grundsteuer B mehr aus; unsere Reihe dazu endet 2024 bei 506 Prozent. Die Sätze der Gemeinden stehen im Dossier Kommunale Steuersätze.

Verantwortlich für diese Mitteilung , Journalist und Redenschreiber, SIGMA Communication, Frankfurt am Main · So ordnen wir ein

0 100 200 300 400 500 1999: 389 Prozent 2000: 389 Prozent 2001: 385 Prozent 2002: 386 Prozent 2003: 387 Prozent 2004: 388 Prozent 2005: 389 Prozent 2006: 391 Prozent 2007: 389 Prozent 2008: 388 Prozent 2009: 387 Prozent 2010: 390 Prozent 2011: 392 Prozent 2012: 393 Prozent 2013: 395 Prozent 2014: 397 Prozent 2015: 399 Prozent 2016: 400 Prozent 2017: 402 Prozent 2018: 402 Prozent 2019: 403 Prozent 2020: 400 Prozent 2021: 403 Prozent 2022: 403 Prozent 2023: 407 Prozent 2024: 409 Prozent 2025: 410 Prozent410 2000 2005 2010 2015 2020 2025 Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0002 © statistik-de.de
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinden? Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 71231-0002.

Material zu dieser Mitteilung

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz?

Im Jahr 2025 lag er im Mittel aller Gemeinden bei 410 Prozent. Die Gemeinde legt ihn fest; mit ihm multipliziert sie den Messbetrag, den das Finanzamt aus dem Gewinn des Betriebs errechnet.

Welche Bundesländer verlieren bei der Gewerbesteuer?

Fünf Länder nahmen 2025 weniger ein als im Vorjahr: Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. In den übrigen elf stiegen die Einnahmen.

Wo stehen die Zahlen der einzelnen Länder und Gemeinden?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht sie im Statistischen Bericht Realsteuervergleich 2025. Die Hebesätze im Zeitverlauf zeigt das Dossier Kommunale Steuersätze.

Quelle und Zitiervorschlag Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabellen 71231-0002, 71211-0001, Datenstand 15.10.2026 / 08:45:32. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Anlass war die Mitteilung des Bundesamtes vom 15. Oktober 2026: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/10/PD26_369_712.html Zahlen ohne Tabellenangabe stammen aus dieser Mitteilung des Bundesamtes. Der Text dieser Mitteilung darf gekürzt, umgestellt und umgeschrieben werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig. Bleibt die Zahl im Text, gehört die Tabellennummer dazu.