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Beamte 2024: 1,96 Millionen, die meisten an Schulen

Die Zahl der Beamten wuchs in zehn Jahren deutlich langsamer als die der Angestellten im Staatsdienst. Wie viele Lehrkräfte verbeamtet sind, entscheidet das Land.

Frankfurt am Main, 4. Mai 2026

Gezählt werden Beamtinnen und Beamte zusammen mit Richterinnen, Richtern, Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtlich ähnlich behandelt werden, zum Stichtag 30. Juni 2024. Sie machen gut ein Drittel des öffentlichen Dienstes aus.

Zum 30. Juni 2024 gab es in Deutschland 1,96 Millionen Beamtinnen und Beamte, Richter und Soldaten, 36,4 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N027 vom 4. Mai 2026).

Ende Juni 2024 stellten sie 36,4 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. 35,6 Prozent von ihnen arbeiteten an Schulen, 19,1 Prozent in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu der Polizei, Brandschutz und Ordnungsämter gehören. Die Verteidigung kam auf 10,0 Prozent, die Finanzverwaltung auf 8,6 Prozent.

Die Angestellten wuchsen schneller als die Beamten

In zehn Jahren stieg die Zahl der Beamten um 5,8 Prozent, die der Angestellten im öffentlichen Dienst um 22,1 Prozent. Mehr Beamte gab es vor allem an Schulen und in der öffentlichen Sicherheit, weniger bei Bahn und Post, die seit der Privatisierung keine Beamten mehr einstellen, und bei der Bundesagentur für Arbeit. 70,1 Prozent der Beamten arbeiten für die Länder.

Ob Lehrer Beamte sind, ist Ländersache

In Baden-Württemberg waren 92,4 Prozent der Beschäftigten im Schuldienst Beamte, in Berlin 28,2 Prozent. Der ganze öffentliche Dienst wuchs bis Ende Juni 2024 um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Was Personal und Pensionen für die öffentlichen Haushalte bedeuten, steht im Dossier zur Staatsverschuldung.

Verantwortlich für diese Mitteilung , Journalist und Redenschreiber, SIGMA Communication, Frankfurt am Main · So ordnen wir ein

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, 2000 bis 2024 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, 2000 bis 2024 Tausend Personen, Stand jeweils 30. Juni 0 2.000 4.000 6.000 2000: 4.908,9 Tausend Personen 2001: 4.820,8 Tausend Personen 2002: 4.809,1 Tausend Personen 2003: 4.779,4 Tausend Personen 2004: 4.669,9 Tausend Personen 2005: 4.599,4 Tausend Personen 2006: 4.576 Tausend Personen 2007: 4.540,6 Tausend Personen 2008: 4.505,1 Tausend Personen 2009: 4.547,6 Tausend Personen 2010: 4.586,1 Tausend Personen 2011: 4.602,9 Tausend Personen 2012: 4.617,4 Tausend Personen 2013: 4.635,2 Tausend Personen 2014: 4.652,5 Tausend Personen 2015: 4.645,5 Tausend Personen 2016: 4.689 Tausend Personen 2017: 4.739,9 Tausend Personen 2018: 4.802,9 Tausend Personen 2019: 4.884,8 Tausend Personen 2020: 4.968 Tausend Personen 2021: 5.095,6 Tausend Personen 2022: 5.206 Tausend Personen 2023: 5.270 Tausend Personen 2024: 5.380 Tausend Personen5.380 30. Juni 2000 30. Juni 2005 30. Juni 2010 30. Juni 2015 30. Juni 2020 30. Juni 2024 Statistisches Bundesamt, Tabelle 74111-0001, Stand 07.10.2026 / 08:55:39. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 © statistik-de.de
Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 74111-0001.

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Häufige Fragen

Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?

Zusammen mit Richterinnen, Richtern, Soldatinnen und Soldaten gut ein Drittel des öffentlichen Dienstes. Die meisten arbeiten für die Länder.

Wo arbeiten die meisten Beamten?

An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, gefolgt von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, also Polizei, Brandschutz und Ordnungsämtern.

Warum sind Lehrer nicht überall verbeamtet?

Die Länder entscheiden selbst, ob sie Lehrkräfte verbeamten. In Baden-Württemberg ist das die Regel, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen war es lange die Ausnahme.

Quelle und Zitiervorschlag Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 74111-0001, Datenstand 08.10.2026 / 10:41:41. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Anlass war die Mitteilung des Bundesamtes vom 4. Mai 2026: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_N027_741.html Zahlen ohne Tabellenangabe stammen aus dieser Mitteilung des Bundesamtes. Der Text dieser Mitteilung darf gekürzt, umgestellt und umgeschrieben werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig. Bleibt die Zahl im Text, gehört die Tabellennummer dazu.